Landesschiedsgericht
Das Landesschiedsgericht NRW hat die Aufgabe, innerparteiliche Differenzen im Landesverband rechtlich zu bewerten und letztlich darüber zu urteilen. Es kann erstinstanzlich Ordnungsmaßnahmen aussprechen, ist dabei jedoch gehalten, stets auf eine gütliche Beilegung hinzuwirken.
Gegen Entscheidungen des Landesschiedsgerichts kann Berufung beim Bundesschiedsgericht eingelegt werden; dessen Entscheidung ist endgültig.
Grundlage ist die Bundes-Schiedsgerichtsordnung, die Sie mit Klick auf untenstehenden Button einsehen können.
Eine Anrufung des Landesschiedsgerichts muss in Schriftform erfolgen, entweder als Brief an
WerteUnion Geschäftsstelle
Landesschiedsgericht NRW
Sophienstr. 10
40597 Düsseldorf
oder per Mail an
BGS@WerteUnion.de
mit dem Betreff „Anrufung des Landesschiedsgerichts“