Landesschiedsgericht
Das Landesschiedsgericht NRW hat die Aufgabe, innerparteiliche Differenzen rechtlich zu bewerten. Es kann erstinstanzlich Ordnungsmaßnahmen aussprechen, ist dabei jedoch gehalten, stets auf eine gütliche Beilegung hinzuwirken.
Eine Anrufung des Landesschiedsgerichts kann schriftlich per Post an
Geschäftsstelle WerteUnion NRW
Landesschiedsgericht
Sophienstr. 10
40597 Düsseldorf
oder per Mail an
NRW@WerteUnion.de
Die aktuelle Schiedsgerichtsordnung des Bundes finden Sie hier:
Schiedsgerichtsordnung (SchGPO)