Bundestagswahl 23.02.2025: Alles, was man wissen muss
Wann und wo kann gewählt werden?
– Wahltag: Sonntag, 23. Februar 2025
– Wahllokale: Geöffnet von 8:00 bis 18:00 Uhr
– Briefwahl: Antragstellung bis Freitag, 21. Februar 2025, 15:00 Uhr
– Nicht erhaltene Briefwahlunterlagen: Neuer Antrag bis Samstag, 22. Februar 2025, 12:00 Uhr in der zuständigen Briefwahlstelle
Warum hat man zwei Stimmen?
– Erststimme: Wahl eines Direktkandidaten im jeweiligen Wahlkreis, z.B. Sylvia Pantel in Düsseldorf
– Zweitstimme: Bestimmt die Sitzverteilung im Bundestag nach dem Verhältniswahlrecht, z.B. WerteUnion
Wahlrechtsreform 2025
– Die Sitzanzahl im Bundestag ist auf 630 Abgeordnete begrenzt.
– Zweitstimmendeckung: Eine Partei erhält nur so viele Sitze, wie ihr aufgrund der Zweitstimmen zustehen.
– Kein automatischer Einzug für Wahlkreissieger: Falls eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr Sitze zustehen, scheiden die Kandidaten mit den schwächsten Ergebnissen aus.
Fünf-Prozent-Hürde und Grundmandatsklausel
– Parteien benötigen mindestens 5 % der Zweitstimmen für den Bundestagseinzug.
– Alternativ reicht der Gewinn von drei Direktmandaten (Grundmandatsklausel).
– Die Grundmandatsklausel wurde durch das Bundesverfassungsgericht im Juli 2024 wieder eingeführt.
Warum findet die Wahl 2025 früher statt?
– Die Ampel-Koalition zerbrach am 6. November 2024.
– Bundeskanzler Olaf Scholz verlor am 16. Dezember 2024 die Vertrauensfrage.
– Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier löste daraufhin am 27. Dezember 2024 den Bundestag auf.
Wer darf wählen?
– Alle deutschen Staatsbürger ab 18 Jahren (Stichtag: 23. Februar 2007)
– Auslandsdeutsche: Müssen ihre Wahlberechtigung beantragen
– Personen mit bestimmten schweren Straftaten können ausgeschlossen sein (z. B. Wahlfälschung, Landesverrat)
Parteien und Kandidaten
– Mehrere Parteien treten mit Spitzenkandidaten zur Wahl an
– Die Reihenfolge der Parteien auf dem Wahlzettel richtet sich nach dem Landesergebnis der letzten Bundestagswahl, WerteUnion Liste 18 weil zum 1. Mal dabei
Wann steht das Wahlergebnis fest?
– Erste Prognosen: Direkt nach Schließung der Wahllokale um 18:00 Uhr
– Vorläufiges Ergebnis: In der Nacht vom 23. auf den 24. Februar 2025
– Amtliches Endergebnis: Innerhalb weniger Tage durch den Bundeswahlleiter
Diese Bundestagswahl bringt einige Neuerungen mit sich, insbesondere durch die Wahlrechtsreform. Wichtige Fristen sollten beachtet werden, insbesondere für die Briefwahl. Wer seine Wahlunterlagen nicht erhält, kann kurzfristig in der zuständigen Stelle einen neuen Wahlschein beantragen.
Mehr Wissenswertes: Alles was ihr zur Bundestagswahl 2025 wissen müsst – Nachrichten – WDR
Lustige Fun-Facts zur Bundestagswahl mitten in der Karnevalszeit:
Darf man betrunken wählen?
Ja und nicht nur das: Es kann sogar niemand verbieten, ein Bier mit in die Wahlkabine zu nehmen. Im Heimatland des Bieres ist das kein Problem. Es gibt keine Verpflichtung nüchtern an die Wahlurne zu treten. Ein Limit für den Alkoholpegel sowie eine definierte Promillegrenze gibt es nicht. Dennoch kann der Alkohol bei der Wahl zum Verhängnis werden. Wer die Wahl durch sein Verhalten stört, kann vom Wahlleiter vor die Tür gebeten werden. Allzu sehr sollten man sich den Alkohol daher nicht anmerken lassen. Sobald der Stimmzettel jedoch in der Urne verschwunden ist, muss man keine Konsequenzen mehr befürchten.
Darf man verkleidet wählen gehen?
Eine sehr spannende Frage und eine ganz klare Antwort….Jein. Man darf verkleidet wählen, denn niemand kann einem vorschreiben, was er anziehen soll und was nicht. Im Prinzip hätten wir schon immer verkleidet wählen gehen dürfen. Und jetzt kommt das große aber: man muss identifizierbar sein. Eine Maske oder zu viel schminke im Gesicht kann dazu führen, dass der Wahlhelfer verlangt die Maske abzunehmen oder sich abzuschminken. Und es könnte Schwierigkeiten geben, wenn das Kostüm zu politisch ist, wenn man beispielsweise als Scholz, Merz und Co. ins Wahllokal marschiert. Natürlich sind auch verbotene Symbole tabu.
Und übrigens: das alles gilt auch für die Wahlhelfer. Es könnte also sein, dass am 23. Februar unser Pass und die Wahlberechtigung von Mickey Maus kontrolliert wird, dass Elvis Presley uns den Stimmzettel aushändigt und Graf Dracula dann unseren Zettel in der Urne verschwinden lässt.
Wie wählen Blinde oder Analphabeten?
Ganz einfach: Sie dürfen einen Helfer mit in die Kabine nehmen. Aber Fun Fact zu diesem Thema aus Gambia. Da gibt es nämlich ganz viele Analphabeten. Und um die nicht von der Wahl auszuschließen, werfen die Wähler Murmeln in Fässer, die den Kandidaten zugeordnet sind. Ein Glöckchen signalisiert den Wahlbeobachtern die Stimmabgabe.
Mehr lustige Fun-Facts zur Wahl hier: Wahlwissen To Go: Fun Facts zur Bundestagswahl 2025